Einkaufsbedingungen
1. Allgemeines / GeltungsbereichFür alle von uns erteilten Aufträge an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung die nachstehenden Einkaufsbedingungen ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mit der Annahme des Auftrages, spätestens jedoch mit dem Beginn seiner Ausführung erkennt der Lieferant die ausschließliche Geltung der Einkaufsbedingung mehr...
Bedingungen für die Lieferung von Werkzeugmaschinen
I. Allgemeines1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt - mangels besonderer Vereinbarung - mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. mehr...
Terms and Conditions for the Delivery of Machine Tools
I. General1. Any deliveries and services shall be subject to these Terms and Conditions as well as to any possible separate contractual agreements. Any of the Customer's diverging terms and conditions of purchase shall not become subject matter of the contract, even though the order has been accepted. Unless otherwise specifically agreed upon, a contract shall become effective by the Supplier's written order confirmation. Any oral supplementary agreements shall not be admissible. Any agreements must be made in writing. This shall also apply to the contracting out of the statutory written form itself. more...







